Schließung des Flughafens

31.Oktober 2008

Ein stillgelegtes Flugzeug.

Bereits der erste Flächennutzungsplan des wiedervereinigten Berlins aus dem Jahr 1994 sah eine Umwidmung des Flughafengeländes mit zukünftiger Nutzung als Gewerbe-, Wohn-, Park-, Sport- und Sonderfläche vor. Im sogenannten „Konsensbeschluss“ einigten sich 1996 Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann (CDU), Berlins Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) und Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) auf den Neubau eines Großflughafens Berlin Brandenburg, was zur Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tempelhof und Tegel führen sollte. Der Flugbetrieb war laut Betreibergesellschaft defizitär, für das Jahr 2003 wurde der daraus entstehende Verlust mit 15,3 Millionen Euro gerechnet. Gegen diesen Bescheid klagten einige Fluggesellschaften. In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren stimmte das Oberverwaltungsgericht Berlin am 23. September 2004 dafür, dass die Klagen eine aufschiebende Wirkung haben und der Flugbetrieb bis zur Entscheidung in der Hauptsache aufrechterhalten werden muss. Das Gericht stellte eine Entscheidung im Sinne der Kläger in der Hauptsache in Aussicht. Der Senat zog daraufhin den Bescheid zurück und plante einen fundierteren Bescheid zur Betriebseinstellung, der im August 2006 erlassen wurde und ein Ende der Betriebspflicht zum 31. Oktober 2007 vorsah.
Die Klage der Fluggesellschaften gegen den neuen Bescheid wurde am 19. und 21. Dezember 2006 vor dem OVG in Berlin diskutiert. Da ein vom OVG vorgeschlagener Vergleich zur Anerkennung eines auf Oktober 2008 neu datierten Bescheides scheiterte, griff dieser der Berliner Senat auf und änderte nochmals den Bescheid zum Widerruf der Betriebserlaubnis für den Flughafen Tempelhof, der nun als Datum für die Schließung den 31. Oktober 2008 vorsah. Die Senatsentscheidung wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dem Bundesverwaltungsgericht schließlich bestätigt.